
Kündigungsbutton: Onlineverträge müssen online kündbar sein
- Ein "Kündigungsbutton" ist verpflichtend.
- Es sind alle Online-Verträge betroffen, bei denen Unternehmen regelmäßig im Rahmen eines Abos liefern.
- Jederzeit, unmittelbar, leicht und freizugänglich muss der Kündigungsbutton erreichbar sein.
- Die Regelung gilt sowohl für bereits bestehende und neue Verträge.
- Per Telefon oder Post sind Kündigungen weiterhin möglich.

- Kündigungsbutton: Eine deutliche Schaltfläche "Verträge kündigen", welche ohne Login erreichbar ist.
- Kündigungsformular: Der Kunde kann alle Daten zur Kündigung eingeben.
- Bestätigungsfläche: Der Kunde versendet seine Kündigung über eine Schaltfläche "Jetzt kündigen".
- Bestätigungsmail: Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung der Kündigung.
Was kann passieren, wenn die Regelung nicht umgesetzt wird?
Klageberechtigte Verbände den Onlineshop abmahnen und eventuell Schadensersatz geltend machen. Sollte der Kündigungsbutton nicht im Onlineshop oder der Onlinepräsenz vorhanden sein, besteht die Möglchkeit, dass Kunden die fristlose Kündigung aussprechen.